head at work
Wirtschaftsberatung – Business Development – Fördermittel KMU
Über Uns
Seit nunmehr 15 Jahren ist head at work Ansprechpartner für KMU.
head at work ist zertifiziertes und akkreditiertes Unternehmen verschiedener Behörden.
Ob Digitalisierungsstrategien, Business Development, Umstrukturierungen, Fördermittel, Finanzierungen oder Gründungsberatungen: durch unsere große Bandbreite an Möglichkeiten und unser hervorragendes Netzwerk sind Sie bei uns immer in guten Händen.
Wir beraten Unternehmer*innen, Geschäftsführungen, begleiten Sie als Entwicklungsmanager und Projektmanager und steuern im Entwicklungsprozess die verschiedenen Dienstleister.
Smarte Lösungen für Unternehmen
Digitalisierungs-Strategien
Als autorisiertes Beratungsunternehmen des BMWi im Programm GoDigital sorgen wir für die adäquate, staatlich geförderte Digitalisierung Ihres Unternehmens.
Business Development
Ihre Umstrukturierung oder Geschäftsfeldentwicklung unterstützen wir mit neuen Impulsen und der passenden Strategie. Als akkreditiertes Beratungsunternehmen des BAFA und der NRW.Bank können wir auch hier unsere Leistungen zu 50% bzw. 80% staatlich fördern lassen.
Gründungsberatung
Wir begleiten Sie VOR der Gründung Ihres Unternehmens (beispielsweise zur Erstellung eines Businessplans) als akkreditierter Partner der IHKs. Diese Leistung wird zu 50% gefördert.
Finanzierung
Finanzierungen für kleine und mittelständische Unternehmen führen wir mit unseren Finanzierungspartnern (NRW.Bank, diverse Banken, Finanzierungsexperten – auch bankenunabhängig – oder als Partner der DVAG) durch.
Liquiditätsoptimierung
Liquiditätsoptimierung und Risikominimierung durch Factoring: Rechnungs- und Forderungsmanagement für KMU – auch im Privatkunden- / Endkundensektor – gerade für Handwerksbetriebe die ideale Lösung.
LET’S GET YOU
THERE
Fördermöglichkeiten
Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit (als autorisiertes Unternehmen durch das BMWi) Bis zu 50% Förderquote für Unternehmen möglich!
Antragsstellung & Betreuung erfolgt durch uns.
Beratungen VOR erfolgter Gründung (bspw. zur Erstellung eines Businessplans) im Rahmen einer Förderung durch die IHK.
Antragstellung & Betreuung erfolgt durch uns.
Antragstellung & Betreuung erfolgt durch uns.
Digitalisierungs- / Innovationsgutscheine NRW (Mittelstand: innovativ!) Bis zu 80% Förderquote für Unternehmen möglich! Antragsstellung & Betreuung erfolgt durch uns.
Förderung unternehmerischen Know-Hows.
Antragstellung & Betreuung erfolgt durch uns.
Antragstellung & Betreuung erfolgt durch uns.
Regionale Wirtschaftsförderungsprogramme – Geschäftsfeldentwicklung oder Neuausrichtung Ihres Unternehmens mit Förderungen durch die NRW.Bank oder RKW/RWP-Projekte
FAQ
Gibt es ein kostenloses Erstgespräch?
Ja, selbstverständlich findet immer zunächst ein kostenloses Erstgespräch statt, in dem wir uns über Ihren Bedarf und Ihre Möglichkeiten unterhalten.
Welche Förderung kommt für mich in Frage und wie beantrage ich diese?
Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, eruieren wir nach unserem ersten gemeinsamen Gespräch. Von der Antragstellung über die entsprechende Beratung bis zur Umsetzung begleiten wir Sie. Die Antragstellung findet über uns statt, damit Sie nicht mit Formularen und Richtlinien belastet werden.
Wann dürfen wir ein gefördertes Projekt starten?
Wenn ein Projekt (Digitalisierung, Umstrukturierung, Business Development oder Gründungsberatung) über eine Förderung stattfinden soll, darf das Projekt erst nach Eingang des offiziellen Zuwendungsbescheids gestartet werden.
Wie lange dauert es, bis ein Zuwendungsbescheid vorliegt?
Das hängt von der jeweiligen Behörde bzw. dem jeweiligen Projektträger ab. Förderungen über die NRW.Bank sind in der Regel nach 14 Tagen genehmigt, Förderungen über GoDigital und andere Möglichkeiten benötigen ca. 12 Wochen und länger.
Wie sehen die Zahlungskonditionen aus?
– Grundsätzlich dürfen wir erst nach Zugang eines Zuwendungsbescheides tätig werden. Deshalb fallen Rechnungen erst dann an, wenn dieser eingegangen ist und das Projekt entsprechend begonnen bzw. abgeschlossen wurde.
– Bei allen Förderungen wird ein Eigenanteil fällig, der zu zahlen und gegenüber der Behörde bzw. dem Projektträger nachzuweisen ist.
– Erst nach entsprechendem Sachbericht zum Projekt wird das Fördergeld (je nach Behörde oder Projektträger) an das Unternehmen oder das Beratungsunternehmen ausgezahlt. Zu den jeweiligen Richtlinien und Prozessen informieren wir Sie im Erstgespräch.
– Bei allen Förderungen wird ein Eigenanteil fällig, der zu zahlen und gegenüber der Behörde bzw. dem Projektträger nachzuweisen ist.
– Erst nach entsprechendem Sachbericht zum Projekt wird das Fördergeld (je nach Behörde oder Projektträger) an das Unternehmen oder das Beratungsunternehmen ausgezahlt. Zu den jeweiligen Richtlinien und Prozessen informieren wir Sie im Erstgespräch.